Biodiversität

Biodiversität

Kommentar zur ESRS (hrsg. v. Haufe-Verlag):
ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten Ökosysteme beanspruchen und sich negativ auf die biologische Vielfalt auswirken. Diese Erkenntnisse sind nicht nur von Belang auf EU-Ebene, sondern finden auch internationale Unterstützung, insbes. durch die Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES). ESRS E4 selbst definiert biodiversity/biological diversity als “die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Süßwasser-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologische Komplexe, zu denen sie gehören” (ESRS E4.3), was der Definition der IPBES entspricht.[2] Die Definition eines Ökosystems ist im Glossar zur deutschen Fassung enthalten: “Ein komplexes dynamisches Wirkungsgefüge von Pflanzen-, Tier- und Mikroorganismengemeinschaften und ihrer abiotischen Umwelt, die eine funktionelle Einheit bilden.”[3] Hinsichtlich der Klassifizierung der verschiedenen Ökosysteme verweist das Glossar auf die Global Ecosystem Typology 2.0 der International Union for Conservation of Nature (IUCN).[4]

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