NFRD

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NFRD – § 289b HGB definiert die Pflicht zu einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht für große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei folgenden Merkmale überschreiten:
• 20.000.000 Euro Bilanzsumme,
• 40.000.000 Euro Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten,
• im Jahresdurchschnitt 500 Arbeitnehmer
(allein diese Grenze gilt auch für alle Kreditinstitute und Versicherungen).

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