KMU

KMU

Folgende kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) müssen ab 2028 berichten: 

Alle an der Börse gelisteten Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück-)Versicherungsunternehmen: Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die definiert sind als Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:

Bilanzsumme: max. 450.000 €

Nettoumsatzerlöse: max. 900.000 €

Durchschittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10
(Kriterien gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen)

Hinweis: Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der in der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht.

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.